Artikel 8 — Die zugelassenen Pferde

Artikel 8 — Die Pferde

Die Künstlerische Dressur steht allen Rassen offen, reinrassigen Pferden wie Pferden unbekannter Abstammung, Sportpferden wie Freizeitpferden. Es gibt keine Altersgrenze.

Die Pferde müssen ordnungsgemäß geimpft sein, die Gesundheitsvorschriften einhalten und haftpflichtversichert sein.

DAS WOHL DES PFERDES GEHT VOR DER LEISTUNG. Ein Programm kann jederzeit unterbrochen werden, wenn das Pferd in Schwierigkeiten ist oder leidet. Jeder Richter, der dies feststellt, meldet es sofort dem Supervisor, dem die Unterbrechung obliegt (Artikel 15).

Jedes unkorrekte Verhalten gegenüber dem Pferd wird sanktioniert, bis hin zum Ausschluss aus dem Verband.

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